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Rechtsberatung

gemäss Rechtshilfe-Reglement
Markus Kehrli
Bannäbni
6340 Baar

Rechtsvermittlung
041 761 84 37
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Gemäss Artikel 2 und 7 der Statuten des Lehrervereins des Kantons Zug (LVZ) schützt der LVZ die Stellung der Lehrerinnen und Lehrer an den zugerischen Schulen bei ungerechtfertigten Angriffen. Gestützt darauf, gewährt er den Mitgliedern in Fragen des Arbeitsverhältnisses Rechtshilfe. Darunter ist in erster Linie eine Rechtsberatung zu verstehen. In besonderen Fällen stellt der Verein seinen Mitgliedern für Verfahren vor Behörden oder Gerichten eine Rechtsvertretung.

 


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