Rechtsauskunft | | | Rechtsauskunft Rechtsberatung
gemäss Rechtshilfe-Reglement Markus Kehrli Bannäbni 6340 Baar
Rechtsvermittlung 041 761 84 37
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Gemäss Artikel 2 und 7 der Statuten des Lehrervereins des Kantons Zug (LVZ) schützt der LVZ die Stellung der Lehrerinnen und Lehrer an den zugerischen Schulen bei ungerechtfertigten Angriffen. Gestützt darauf, gewährt er den Mitgliedern in Fragen des Arbeitsverhältnisses Rechtshilfe. Darunter ist in erster Linie eine Rechtsberatung zu verstehen. In besonderen Fällen stellt der Verein seinen Mitgliedern für Verfahren vor Behörden oder Gerichten eine Rechtsvertretung. |
|
LVZ - Lehrerinnen- und Lehrerverein des Kantons Zug |
aktuelles
Dienstleistungen
Rechtsauskunft