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Rechtliche Hinweise

Der Jahresbeitrag beträgtfür Pensen über 30%
Fr. 195.-
 für Pensen unter 30%
Fr. 95.-
 für Pensionierte und Passivmitglieder
Fr. 35.-
Eine Kündigung kann nur per GV erfolgen. Respektive bis einen Monat danach. Ein Austritt unter dem Jahr ist nicht möglich. Pensenänderungen sind ebenfalls bis spätestens einen Monat nach der GV dem Kassier zu melden. Adressänderungen sind dem LCH-Sekretariat und dem LVZ-Kassier zu melden.
Mitgliederpaaren kann leider kein reduzierter Beitrag gewährt werden. Mitglieder anderer päd. Vereine kann leider ebenfalls keine Reduktion gewährt werden.
Bei Verstoss gegen die LCH-Standesregeln kann ein Mitglied sofort vom Verein ausgeschlossen werden.

Sie erhalten automatisch per Post einen Einzahlungsschein und alle weiteren Unterlagen. Mit der Bezahlung des Mitgliederbetrags ist Ihre Mitgliedschaft gültig.

 

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Aus rechtlichen Gründen ist eine schriftliche Anmeldung notwendig.

Anmeldung ausdrucken und senden an: Iwan Hänni , Sonnmatt 2, 6319 Allenwinden, Telefon 041 710 27 16, E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
 

Letzte Aktualisierung ( 12.01.2010 )