Unglaublich, aber wahr. Das Schreiben der Staatsanwältin bestätigt den Verlust der Strafanzeige. Ein Verlust ist im seltenen Bereich des Möglichen. Doch wenn es nur dieser Verlust wäre. Folgende „Ungereimtheiten“ lassen kein gutes Bild der Justiz im Kanton Luzern zu:
1. Warum verschwindet die Strafanzeige/ Strafantrag vom 19.August 2010?
2. Warum verschwindet die zweite Einreichung Strafanzeige/ Strafantrag vom 10.6.2011?*
3. Warum wird die Homepage der Stiftung Palun „Pro parteilose und unabhängige Politiker und Richter(innen & für Transparenz“ am 21.6.2010 gemäss Protokoll Provider gehackt? Dies geschah gleich anschliessend zur Urteilsbegründung am Obergericht bezüglich dieser Homepage. Zufall? Das Obergericht verlangte die Löschung aller involvierter Namen, die Webseite wurde jedoch gleich zerstört. Das Bundesgericht revidierte das Urteil, (24.Mai 2011, Fallnummer 2C_665/2010), nur einige Namen, jedoch nicht alle müssen entfernt werden. Doch zu diesem Zeitpunkt war die Webseite schon zerstört.
4. Haben kritisierte RichterInnen ein Interesse, die öffentliche Kritik auszuschalten? Diese Frage bleibt bestehen – oder was ist mir der Luzerner Justiz los?
* Auch dafür sind die nötigen Belege vorhanden und können hier hochgeladen oder den Interessierten zugesandt werden. Wenden Sie sich an phfederer@bluewin.ch