Heute erhielt die Presse die Medienmitteilung der GPK. Diese stellt die Arbeit der GPK vor und beurteilt die Zahlungen an die ehemaligen Gemeinderatsmitglieder Littau ziemlich wohlwollend. Als Ergänzung zur offiziellen Medienmitteilung halte ich fünf Punkte und ein Fazit fest.
Minderheitssicht Philipp Federer, GPK-Mitglied
- Weiterhin bleibt: Die Gewaltentrennung wurde nicht eingehalten. Weder die FIKO, noch die Spezialkommission Luzern-Littau wurden bezüglich Abgangsentschädigungen konsultiert.
- Weiterhin bleibt: Die Mehrarbeit (Teilprojektorganisation für die Fusion) wurde mit 300′000.- abgegolten und am 6.12.2006 beschlossen. Die FIKO Littau wurde dazu später informiert, der Grosse Stadtrat und die Spezialkommission jedoch nie. Der Fusionskredit (B+A 3/2007) enthielt zwar auf der S. 26 den Hinweis „Interne Projektleistungen“ und „500“ „Budget (in Tsd. CHF)“. Die Rubrikangabe enthielt keinen Hinweis, dass damit Gemeinderäte besoldet werden. Sie lautet: „Intern für das Fusionsprojekt freigestellte Mitarbeiter/innenressourcen, die projektbezogen beschafft bzw. temporär ersetzt werden müssen.“ Dahinter versteckte sich eine dreijährige 10%-Anstellung aller Gemeinderäte für insgesamt 300’0000.- Franken. Der temporäre Ersatz ist eine beschönigende Täuschung.
- Weiterhin bleiben, allfällige Minderarbeiten (vorzeitige Fusionen von Teilprojekten, z. B. Feuerwehr/ Steueramt) wurden arbeitsmässig nicht quantifiziert. Dazu erhielten wir keine Hinweise und dies ist auch schwierig zu überprüfen.
- Die Untersuchung zu den Abgangsentschädigungen und dem Fusionskredit offenbarte uns mehrere Protokolle und offizielle Rechnungen mit Transparenzdefiziten, weil sie zu knapp abgefasst waren. Einige enthielten Fehler, wie auch die Interpellationsantwort 135 fehlerhaft ist.
- Die Abgangsentschädigung von Rico de Bona bleibt auf einer schwachen Rechtsbasis. Diese Entschädigung dient eigentlich zur beruflichen Neuorientierung und zur Abwendung eines drohenden Erwerbsausfalls durch Arbeitslosigkeit. Dies trifft bei ihm nicht zu. Rico de Bona konnte sieben Monate vor Dienstende als 80%-Gemeinderat eine gute Stelle bei der Stadt antreten. In diesen sieben Monaten betrug seine Anstellung 111% (51% Littau, 10% Fusionsmehrarbeit, 50% Stadt Luzern). Eine Abgangsentschädigung kann rechtlich gesehen ausbezahlt werden, jedoch ist sie in seinem Fall gemäss meiner Ansicht nicht angebracht, auch wenn dies jetzt mit einer Besitzstandgarantie erklärt wird.
Fazit: Der Gemeinderat Littau beschäftigte sich drei Jahre lang mit den Zahlungen und Abfindungen. Die schlussendlich getätigten Zahlungen sind rechtlich so möglich. Eine PUK oder ein rechtliches Gutachten würde an diesen Tatsachen wenig ändern und kaum neue Erkenntnisse bringen. Stossend bleibt die dilettantische Informationspraxis, die fehlende Abstützung und Transparenz. Dem rein bürgerlichen Gemeinderat (3 CVP, 1 FDP, 1 Ex-SVP) von Littau fehlte die interne Kontrolle durch eine sozial denkende, linksgrüne Person.