Bundesrat Schneider-Ammann steht seit Tagen wegen fragwürdiger Steuerpraktiken in der Kritik. Die Fakten zeigen keinen vorbildlichen Mann der Wirtschaft. Schneider-Amman ist das Gegenteil eines dem Allgemeinwohl verpflichtenden Politikers.
Die grossen Tageszeitungen der Schweiz haben die Steueraffäre Schneider-Ammann sehr unterschiedlich aufgenommen und kommentiert. Zwischen Tages-Anzeiger und NZZ liegen Welten. Wer sie vergleicht, entdeckt Erstaunliches.
Der Tagesanzeiger berichtete ausführlich und bezeichnete Schneider-Ammann als Offshore-Bundesrat. Dagegen ist die Berichterstattung der NZZ mehr als schwammig und verklärend. Die Artikel der NZZ spielten mit einer verklärenden Pseudo-Berichterstattung, die mehr einer Verteidigungsschrift „ihres“ FDP-Bundesrats gleicht. Fragen stellt das Blatt zwar, jedoch werden keine Antworten gesucht. Die ausweichenden Antworten der Interviewten werden kommentarlos entgegengenommen und in den eigenen Kommentaren wiederholt.
Welche Ungereimtheiten bleiben:
1. Die NZZ betont wie auch die verteidigende FDP, alles sei legal. Die Steuer-Konstrukte in Jersey Islands und Luxemburg sind legal – ja. Und dennoch entziehen sie den staatlichen Institutionen der Schweiz Steuersubstrat. Der Vorbildliche und patriotische Bundesrat handelte moralisch sehr eigennützlich. Die Legalität seines Tuns ist gegeben, jedoch wird - ist legal - als Vorwand benutzt, und ist sie nur sich selbst, dem Profit verpflichtet. Merke, wem etwas legal ist, dem sind die Folgen meistens „scheiss-egal“.
2. Auf die Frage, wie viel die Firma in der Schweiz versteuert?, erhalten wir in der NZZ keine Antwort. Sie berichten, wie viel die natürlichen Personen, also die Mitarbeiter versteuern. Was die juristischen Gesellschaften versteuern, wird damit verschleiert. Diese Zahlen muss, wer die wissen will, den Tagesanzeiger oder die WOZ lesen. „Steuerdokumente zeigen: Auch im Kanton Bern zahlten verschiedene Gesellschaften der Amman-Gruppe keine Gewinnsteuern.“, trotz vollen Konten, so die WOZ in der neusten Ausgabe.
3. Die neuste SonntagsZeitung meldet, „Schneider-Ammann hat Offshore-Firmen nicht deklariert“. Parlamentarier sind verpflichtet, ihre Interessenbindungen im Register einzutragen. Genau dies hat Schneider-Ammann unterlassen. Er meldete die produzierenden Firmen, jedoch nicht die Steueroptimierungsgesellschaften, denen er vorsass. Ob er dies nur vergessen hat oder willentlich vergessen wollte, spielt keine Rolle. Das Gesetz spricht klar, Parlamentarier haben ihre Interessenverbindungen anzugeben, was er bei den heiklen Firmen unterliess. Wer zuvor auf die Legalität für seine Offshore-Geschäfte setzte, stolpert hier spätestens. Dieser Gesetzesverstoss ist nicht legal, weil das Gesetz diese Transparenz vorschreibt.
4. Das Departement von Schneider-Amman steht schon länger in der Kritik. Die Korruptionsfälle bezüglich IT-Projekte sind bis heute nicht gelöst. Die Freihandvergaben wurden ungehindert fortgesetzt, wie der Tages-Anzeiger berichtete.
Fazit: Bundesrat Schneider-Ammanns Rücktritt ist überfällig.