Gestern und heute rechtefertig sich der SVP-Präsident mehrmals, die Weisungen der SVP-Statuten seien verfassungskonform. Seine Partei habe intensiv diskutiert und sie stellen dem Parlament eine Auswahl. Diese Auswahl ist jedoch keine Empfehlung, sondern eine Nötigung.
In der Bundesverfassung steht aber klar und deutlich das Instruktionsverbot. Leider hat kein Journalist und hat kein Parlamentarier, das Gesetz zitiert. Da steht: Art. 161 Instruktionsverbot
1 Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.
2 Sie legen ihre Interessenbindungen offen.
Die SVP-Auswahl ist zum wiederholten Male eingeschränkt und die Partei diktiert ihren Mitgliedern, wen sie nicht wählen dürfen. Das ist Fraktionszwang, eine Weisung gegen die freie Ausübung nach Glauben und Gewissen des einzelnen Mitgliedes. Nebst dieser Weisung sanktioniert die Partei abweichendes Verhalten (Wahlannahme) mit einer Strafsanktion – dem Parteiausschluss – die bei Evelyn Widmer-Schlumpf angewandt wurde. Die SVP-Mitglieder der Bundesversammlung erhalten diese Weisungen. Eigentlich sind es Direktiven! Damit lehnt die SVP grundlegende Prinzipien der Demokratie ab und ist im Kern anti-demokratisch.
PS1: Tönali lavierte weiter, dies sei konform mit den SVP-Statuten, als ob sie die Bundesverfassung sei.
PS2: Auch andere Parteien praktizieren den „ungesetzlichen“ Fraktionszwang. Dies beschrieb ich in meinem Buch „Säuhäfeli-Säudeckeli“. Der entsprechende Beitrag heisst „Die Ethik der CVP – Fraktionszwang inklusive“. Ein Beispiel, was A-Geschäfte in Luzern bedeuten.