Dieter Haessig (FDP) schrieb in der heutigen Neuen LZ einen Leserbrief zu den Abgangsentschädigungen der Littauer Gemeinderäte, sie hätten sehr verantwortungsbewusst gehandelt. Damit betreibt Haessig reine Schönschreiberei und Parteigefälligkeit. Er unterstellt den nicht beteiligten Parteien blossen Vorwahlkampf und gespielte Empörung. Dass dem nicht so ist, kann der Medienmitteilung der GPK entnommen werden. Diese schreibt von einem “groben Mangel” und von “fehlender politischer Sensibilität.” Ein Exekutivgremium darf keine zusätzlichen Zahlungen an sich selber beschliessen. Doch genau dies beschloss der Gemeinderat Littau. Die Gewaltentrennung wurde so nicht eingehalten. Weder die FIKO, noch die Spezialkommission Luzern-Littau wurden bezüglich Abgangsentschädigungen konsultiert. Mein Fazit lautet im Gegensatz zu der Lobhudelei von Herrn Haessig: Der Gemeinderat Littau bediente sich selber. Die schlussendlich getätigten Zahlungen sind zwar mehrheitlich rechtlich so möglich. Bei einem Gemeinderat beurteile ich die Rechtsgrundlage der Auszahlung als ungenügend, weil sie die Intention (Absicht) einer Abgangsentschädigung mit der vorzeitigen Neu- und Überanstellung nicht erfüllt. Stossend bleibt aber beim ganzen Gemeinderat die dilettantische Informationspraxis während sage und schreibe dreier Jahre, die fehlende Gewaltentrennung und Transparenz. Dem rein bürgerlichen Gemeinderat (3 CVP, 1 FDP, 1 Ex-SVP) von Littau fehlte die interne Kontrolle durch eine sozial denkende, linksgrüne Person.