Bekanntlich muss die Boa den Kulturbetrieb im November 2007 einstellen, weil dann die Post die Räume übernimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Boa aber in Betrieb. Dagegen hatten Anwohner am Geissensteinring opponiert und verlangt, dass zwischen 23 und 7 Uhr keine Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen und nicht einmal ein Barbetrieb möglich sein soll. Amtsgericht und Obergericht haben dem Begehren der Anwohner zugestimmt. Die Stadt Luzern hat nun das Verfahren ans Bundesgericht weitergezogen und gleichzeitig verlangt, dass bis zum Entscheid des Bundesgerichts der Boa-Betrieb weitergeführt werden kann. Letzterem hat nun das Bundesgericht entsprochen. Ab sofort können auch nach 23 Uhr Konzerte, Veranstaltungen mit Disco und Barbetrieb in der Boa durchgeführt werden. Damit, so meinen wir, können wohl auch die Anwohner leben. Sie werden dann ab November die so lange angestrebte Ruhe geniessen können. Störungen wird es dann wohl höchstens noch in der Früh am Morgen geben. Einquartiert in die Boa-Räume wird nämlich die Briefpost - und die Briefsortierung und -verteilung ist ein Job für die Frühschicht.