Neues von der Polizei und ihrem manipuliertem Video. Heute war auf zisch zu lesen: „Laut Gutachten ist die Originalaufzeichnung nachträglich überspielt worden. Bild und Ton dieser nachträglichen Filmsequenz würden, entsprechend der Darlegung der Kantonspolizei Luzern, dafür sprechen, dass die Überspielung ein Missgeschick gewesen sei. Die Strafuntersuchungsbehörde geht davon aus, dass während oder nach der Aufzeichnung des Einsatzes keine vorsätzliche Manipulation stattgefunden hat, wie das Verhöramt des Kantons Schwyz bekannt gibt.“ Das Video dauert 4 Minuten und 32 Sekunden. Der Anfahrtsweg dauert allein fast 3 Minuten. Warum sind aber gerade die wichtigsten sieben Sekunden des Videos überspielt? Hier von keiner willentlichen (vorsätzlichen) Tat zu sprechen gehört zum Reich der ungeklärten Motive und zur internen Justizgefälligkeit. Die Kantonspolizei Schwyz gehört zum Zentralschweizer Polizeikonkordat und ist dadurch beteiligt an der Sondereinheit Luchs. Die Unabhängigkeit war bei dieser Untersuchung nicht gegeben.