Noch bis zum 4. November 2007 dürfen im alternativen Kulturhaus Boa Veranstaltungen durchgeführt werden. Dann ist definitiv Schluss für den Kulturbetrieb, der 1994 offiziell eröffent worden war. Ersatz gibt’s erst ab Herbst 2008 im Kulturwerkplatz Luzern-Süd, jetzt Südpol genannt. Noch könnten also während knapp vier Wochen Konzerte, Lesungen, Theater, Discos und auch Feste in der Boa veranstaltet werden. Falsch! Denn das Bundesgericht hat eben den Entscheid des Obergerichtes des Kantons Luzern gestützt, wonach ab 23 Uhr in der Boa keine Veranstaltungen und kein Bar-Betrieb mehr stattfinden dürfen. Und diese Vorschrift gilt ab sofort.
Warum aber muss das von der Stadt Luzern für über 10 Millionen Franken realisierte alternative Kulturzentrum Boa überhaupt weichen? Wegen der Lärmbelästigung der Anwohner in den Wohnüberbauungen in unmittelbarer Nähe. Dabei wurden die meisten Wohnungen unmittelbar neben der Boa erst nach deren Eröffnung erstellt. Wegen diesen Wohnbauten alleine hätte man die Boa kaum schliessen müssen. Uns ist jedenfalls kein einziger Fall bekannt, dass beispielsweise eine Autobahn oder eine Fabrik geschlossen worden wäre, nur weil nachträglich in der Nähe Wohnungen erstellt wurden.
Bei der Boa liegt aber der Fall anders. Die Stadt hat sich selber ein Bein gestellt. 1999 bewilligte nämlich der Grosse Stadtrat - wohlgemerkt ohne Opposition der Linken - eine Umzongung der Liegenschaften rund um die Boa von der Gewerbezone in die Wohn- und Geschäftszone. Dies auf Grund von Anträgen der Liegenschaftsbesitzer respektive deren Anwälte. Und einer davon hiess Kurt Bieder, war damals Grossstadtrat und Präsident der grossstadträtlichen Baukommission. Jawohl, der gleiche Mann sitzt heute im Luzerner Stadtrat und amtet als städtischer Baudirektor. Im Grunde genommen muss er jetzt als Stadtrat die Suppe auslöffeln, die er sich selbst eingebrockt hat.
Doch der eigentliche Totengräber der Boa heisst Viktor Rüegg von der Chance 21. Er kämpfte nicht nur als Grossstadtrat gegen die Boa, sondern vertrat die Anwohner auch gleichzeitig als deren Anwalt. Zwar behauptete er in einem Leserbrief in der NLZ am 31. Dezember 2005: “Der Unterzeichnende hat Boa-Anwohner, abgesehen von einem unentgeltlichen Kurzmandat von Ende November 2003, nicht anwaltlich vertreten und vertritt diese auch heute nicht.” Nur komisch, dass Rüegg heute, zwei Jahre nach dieser Aussage, immer noch ganz offiziell als Anwalt der Anwohner aktiv ist. Und als Anwalt klagte er gegen die Lärmbelästigung der Anwohner durch die Boa. Dabei war es gerade Rüegg, der mit der Chance 21 das Referendum gegen die vor vier Jahren geplante Lärmsanierung der Boa lanciert hatte. Das Sanierungsprojekt wurde dann tatsächlich bachab geschickt. Und als es um die Kulturwerkstatt Luzern-Süd ging, wo bekanntlich auch ein Ersatz für die Boa realisiert wird, war es wiederum Rüegg, der dagegen ankämpfte.