Da feiert die CVP ihren Geburtstag in Luzern und lädt als Festredner Heiner Geissler ein. Der ehemalige Generalsekretär der CDU ist bekannt als ethischer Mahner. Seine Grundlage ist ein aufgeklärtes Christentum, das dem Gewissen verpflichtet sein soll. Die Realität sieht schon bei der CVP Stadt Luzern anders aus. Obwohl der Fraktionszwang verfassungsmässig verboten ist, praktizieren sie dies bei A-Geschäften. CVP-Grossstadträte beklagen dies im Rat hinter vorgehaltener Hand, die Fraktionspräsidien der Parteien spötteln darüber, wie „War dies jetzt wieder ein CVP-A-Geschäft?“ Und dennoch, der Fraktionszwang funktioniert. Die Interessen obsiegen über das individuelle Gewissen der Parlamentarier. Herr Geissler, Ihr christlicher Idealismus in Ehren. Die CVP-Realität sieht schon anders aus und gleicht eher einer nationalen SVP-Doktrin.
Die Rechtslage ist eindeutig:
- In der Schweiz ist das freie Mandat der National- und Ständeräte durch die Verfassung gesichert. Das sogenannte „Instruktionsverbot“ des Art. 161 S.1 der Bundesverfassung bestimmt, dass die Parlamentarier ohne Weisung stimmen. „Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.“
- Die Luzerner Kantonsverfassung regelt dies analog, § 40, „Die Mitglieder des Kantonsrates beraten und stimmen ohne Weisungen.“
- Und das Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates schreibt die Mandate als frei vor. Art. 29, „Die Mitglieder des Rates stimmen ohne verbindliche Instruktion nach ihrem freien Entschluss.“